Zur reformierten Kirchenarchitektur

Die Aargauische ist, wie die gesamtschweizerische Sakralarchitektur, bis in die Neuzeit altkirchlich (katholisch) geprägt, eine eigenständige reformierte Sakralarchitektur manifestierte sich erst verhältnismässig spät, seit dem 17./18 Jahrhundert.

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bildete sich zunehmend eine eigentliche protestantische Sakralarchitektur aus, die sich vom katholische Kirchenverständnis unterschied: Kirchen galten den Reformierten nicht als heilige Stätten, sondern als Versammlungsstätten der Gemeinde.

Statt eine Hierarchie mit klarer Trennung zwischen Klerus und Volk abzubilden, entstand bei den Reformierten das «Predigttheater» nach dem Vorbild der Hugenotten: Auf kleinem Raum wurde Platz für viele Gemeindemitglieder geschaffen und die Trennung zwischen den Pfarrern und Gemeinde wurde aufgehoben: Nicht der Klerus, sondern die Gemeinde wurde zum Handlungsträger innerhalb des Gottesdienstes. Die entsprechenden Räume sind konsequenterweise zumeist Längs- oder Ovalbauten, die architektonische Formensprache ist nüchtern bis streng und zweckgebunden. Der Altar wurde durch den Abendmahlstisch und die Kanzel ersetzt und der Taufstein in den Chor verlegt.

Ein besonders ausgeprägtes Beispiel für den hugenottischen, streng symmetrischen Längsbau ist die von Baumeister Abraham Dünz 1662/67 errichtete Kirche Gränichen. Kanzel und Taufstein befinden sich genau auf der Mittelachse.

Viele vor der Reformation entstandene Kirchen – ein Beispiel ist Stadtkirche Aarau, eine ehemalige Marienkirche – wurden den Bedürfnissen der reformierten Gemeinde und deren Liturgie angepasst. Man wollte dabei nichts Neues schaffen, sondern auf die Ursprünge des Glaubens zurückgehen und das Bestehende in diesem Sinne reduzieren. Das bezog sich vor allem auf Bilder, Wandschmuck und liturgische Geräte.

In der Romantik (19. Jahrhundert) wurde architektonisch nochmals eine Wende hin zum Zweckmässig-Funktionalen vollzogen, das nur noch im übertragenen Sinn sakral aufgefasst werden kann. «So wurde nun der funktionell verstandene Versammlungsraum zum sakral stilisierten, gebauten Hinweis auf Gott, zum Bild und zum Abbild der Kirche.» (Horat)

1874 wurde durch die Revision der Bundesverfassung (Artikel 50) jedem Schweizer die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit zugestanden. Dies hatte, zusammen mit dem Stilpluralismus in der zeitgenössischen Architektur allgemein, auch Auswirkungen auf die Sakralarchitektur, deren Formensprache sich erweiterte, «vornehmlich durch Zitate aus dem ursprünglichen Kulturkreis der jeweiligen Konfession». (Horat)

«Die protestantische Architektur des 19. und 20. Jahrhunderts ist Spiegel einer historischen Neuorientierung der Religion, der vollzogenen Wende von der Verkündigung zu Anschauung und Gefühl, Sinn und Geschmack für das Unendliche.» Die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts «führte zu einem rationalen Verständnis des Kirchenraumes als Ort der Versammlung vielfältiger Bedürfnisse einer Gemeinschaft». Dies übrigens auch bei den Katholiken, «so dass heute weitgehend identische Raumkonzeptionen im Vordergrund stehen». (Horat)

Verfasst von Barbara Tobler