Das Kölliker Lavatorium und der Streit um einen Abendmahlsbecher

Eine Erinnerung an die katholische Zeit der Kirche Kölliken

Bei der grossen Renovation und Erweiterung der Kölliker Kirche im Jahr 1920 wurde im Erdgeschoss des Kirchturms – der ehemaligen Sakristei – das sogenannte «Lavatorium» entfernt. In diesem Raum bereitete sich der Priester bis 1528 (Reformation) jeweils auf die Messe vor und zog die Messegewänder an. Vorgeschrieben war auch eine rituelle Handwaschung, wobei das erwähnte Lavatorium Verwendung fand. In der reformierten Kirche Suhr, die einige Ähnlichkeiten mit der Kölliker aufweist, ist noch heute ein Lavatorium vorhanden.

Das «Lavatorium» der Kirche Kölliken wurde anlässlich der Renovation von 1920 entfernt. Hier das noch vorhandene, vergleichbare «Lavatorium» der Kirche Suhr

Safenwil trennt sich von der Kirchgemeinde Kölliken

Die bernische Obrigkeit hatte Safenwil 1616 der Kirchgemeinde Kölliken einverleibt. Als die Kirche 1796 wegen der stark angewachsenen Bevölkerung erweitert werden sollte, verweigerte sich Safenwil. Zuerst seien die Umstände des 1616 erfolgten Wechsels der Kirchgemeindezugehörigkeit (von Zofingen zu Kölliken) abzuklären.
Die Invasion der französischen Truppen 1798 und der Tod des Kölliker Pfarrers Vinzenz Haller, der die treibende Kraft hinter dem Kirchenausbau gewesen war, verhinderten das Bauvorhaben.
Doch nun entzündeten sich Streitigkeiten am Kirchenunterhalt, als ein ausserordentlicher Beitrag an die Unkosten hätte bezahlen werden sollen. Nach einer Beschwerde beim Regierungsrat (1811) wegen der Verwendung des Kirchengutes wurden Safenwil 2/7 des Kapitals zugesprochen.
Im Jahr 1821 erhielt Safenwil einen eigenen Friedhof. 1849 wurde ein Kirchenverein gegründet. 1858 folgte eine erste Eingabe an den Regierungsrat mit dem Ziel, die kirchliche Trennung von Kölliken zu erlangen. Nach mehreren Anläufen gelang dies. Safenwil erhielt 1865 die Bewilligung zur Bildung einer eigenen Kirchgemeinde. Bereits 1867 wurde die neu errichtete Safenwiler Kirche eingeweiht. Der Streit um die Herausgabe des Kirchguts dauerte noch bis 1871 an.

Ein letzter Streit entstand wegen eines silbernen Abendmahlskelches, den die Safenwiler der Kirche Kölliken geschenkt hatten und der nun zurückgefordert wurde. Kölliken behauptete, den Kelch zurückgegeben, Safenwil dagegen, diesen nie erhalten zu haben. Der wahre Sachverhalt ist bis heute nicht geklärt. Unter den Abendmahlsgeräten der Kirche Kölliken befindet sich heute jedoch ein Kelch mit der Inschrift «Fuer den von Safenwil 1633 geschenkten und zurückgeforderten Kelch stellt Koelliken mich an seine Stelle 1866».

Abendmahlsgeräte der Kirche Kölliken. In der Mitte der silberne Kelch von 1868 mit der im Text erwähnten Inschrift.

Ein Kölliker Chorgerichtsfall aus dem 17. Jahrhundert

Der Kirchenbesuch hatte während der Berner Zeit einen viel höheren Stellenwert als heute. Die religiöse Lebenswirklichkeit der Berner Zeit sah nach der Reformation (16.–18. Jahrhundert) zwingend zwei obrigkeitlich verordnete Predigtbesuche pro Woche vor. Das Fernbleiben ohne zwingenden Grund wurde bestraft, ebenso jede Form der «Sonntagsentheiligung» durch unerlaubte Handlungen wie etwa Spielen, Tanzen, Arbeiten etc. Der nachfolgende Chorgerichtsfall zeigt dies auf:

Chorgerichtsfall aus dem 17. Jahrhundert in der originalen Schreibweise sowie in Übersetzung.