Kirchgemeinde versus Ortsbürgergemeinde anno 1930

Gustav Notter berichtet in der Festschrift «50 Jahre Kirche Birmenstorf» über den Handel, den die Reformierten mit den Katholiken im Vorfeld der Kirchenerrichtungen ausfochten: Nachdem die Protestanten überzeugt waren, dass sie ein Neubau auf Dauer billiger zu stehen komme, beschlossen sie am 19. Januar 1930, ihren Anteil an der Simultankirche für Fr. 35'000.– den Katholiken zu verkaufen – jedoch unter der Bedingung, dass auch der Wald «Schönhard» vorher hälftig geteilt werde. Es war ihnen begreiflicherweise daran gelegen, an jede erreichbare Geldquelle heranzukommen. So glaubten sie, Anspruch auf den besagten Wald zu haben, der bereits ums Jahr 1440 den Birmenstorfern vom Kloster Königsfelden ausdrücklich an den Unterhalt der Kirche geschenkt worden war. Somit, war man der Ansicht, gehöre er beiden Kirchgemeinden, und jede habe nun die Hälfte davon zu gut. Doch seit langem verwaltete die Ortsbürgergemeinde diesen Waldbesitz und verweigerte nun rundweg dessen Herausgabe. So musste schliesslich der Richter entscheiden, und es kam zu einem Vergleich, so dass der Vertrag am 20. August 1930 unterzeichnet werden konnte. Damit war auch der Entscheid für den Neubau endgültig.